Am 11. Oktober 2021 veröffentlichte die Generalzollverwaltung die Bekanntmachung Nr. . 81 von 2021: Sie beschloss eine Anpassung des Katalogs der kontrollpflichtigen Import- und Exportgüter, die ab dem 15. Oktober 2021 umgesetzt wird
Einige unserer Produkte sind schwer zu exportieren, wie z. B. KCl, K2SO4, Mono-Ammoniumphosphat, Di-Ammoniumphosphat, Harnstoff und so weiter. Unter den oben genannten Produkten ist Kcl das am stärksten betroffene Produkt. Die Veröffentlichungszeit beträgt jetzt mehr als drei Monate. In Zukunft wird China KCl nicht mehr exportieren.
